
Hintergrund dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass die «alten» Abschlüsse durch die Bologna-Reform diskriminiert werden. Beispielsweise dürfen für die Zulassung zum Doktorat oder zu Weiterbildungskursen keine zusätzlichen Anforderungen nur an Lizentiaten gestellt werden.
Für die Absolventinnen und Absolventen mit einem Lizentiat der Universität St.Gallen bedeutet diese Regelung konkret:
- Das Lizentiat ist einem Master of Arts ohne fachliche Konkretisierung äquivalent, d.h. an der Universität St.Gallen einem «Master of Arts HSG» bzw. abgekürzt «M.A. HSG». Da die neuen Studiengänge inhaltlich und strukturell von den Lizentiats-Studiengängen verschieden sind, darf keine fachliche Präzisierung (wie z.B. «Master of Arts in Betriebswirtschaftslehre» o.ä.) verwendet werden. Auch dürfen keine anderen Titel, wie «MBA HSG» o.ä., geführt werden.
- Der Titel «M.A. HSG» darf alternativ zum Lizentiats-Titel getragen werden. Das Führen des alten und des neuen Titels auf demselben Schriftstück ist ausgeschlossen, da dies einen Doppelabschluss vortäuschen würde.
- Eine Diplomurkunde, die den «Master of Arts HSG» verleiht, kann nicht ausgestellt werden. Der Original-Abschluss ist und bleibt das Lizentiat, lediglich die oben beschriebene Äquivalenz zum Master kann schriftlich bestätigt werden.
- Für Lizentiatsdiplome können Duplikate in deutsch und englisch ausgestellt werden. Diese sind mit «Duplikat» gekennzeichnet und kosten je CHF 50.00. Benötigte Angaben und Vorgehen sind analog zur Äquivalenzbestätigung.
Äquivalenzbestätigung von Lizentiat und Master-Titel
Die Äquivalenzbestätigung stellen wir auf deutsch und englisch aus. Sie kostet CHF 10.00. Für eine rasche Verarbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Angaben:
- Personalien (Name, ggf. Mädchenname, Vorname) und Adresse
- Matrikel-Nr. oder Geburtsdatum
- Abschluss-Termin und Vertiefung
Die Bestellung der Dokumente erfolgt direkt über das Zahlungsportal (siehe unter «weiterführende Links»).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an master@unisg.ch.
Für Duplikate und Übersetzung von Diplomen von Weiterbildungsstudiengängen wenden Sie sich bitte an die durchführende Institution (Institut, Executive School); das Dean's Advisory Office kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.